Bei Terminvereinbarung können Sie gerne Informationen über die zu erwartenden Kosten einholen.

 

Kostenrückerstattung

 

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag. Wahlarztpatienten sind Privatpatienten, was bedeutet, dass Sie als Patient die erbrachte ärztliche Behandlung selbst bezahlen und dann direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen. Die Höhe des Ihnen rückerstatteten Anteiles ist abhängig von kasseninternen Verrechnungsmodalitäten und entzieht sich dementsprechend letztlich meiner Kenntnis als Wahlarzt.

 

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Abdeckung von Wahlarztkosten abgeschlossen haben, können Sie im Rahmen derselben zusätzlich einen Kostenersatz geltend machen.

Ordination nach Terminvereinbarung:

Tel.: 0732 7675 24 100

Wahlarzt Prim. Dr. Christoph K. Habringer, MBA, Hochwald 1, 4202 Kirchschlag bei Linz, T: 0664 2023050.